hebelHAUS

Brandschutz beim Hausbau

Rauchwarnmelder im Hausbau

Im Allgemeinem werden sie als Rauchmelder bezeichnet und jeder weiß sofort was gemeint ist. Experten unterscheiden jedoch zwischen Rauchwarnmeldern und Rauchmeldern.

Beide erfüllen die gleiche Funktion, Rauch erkennen und akustisch davor warnen. Letzterer wird jedoch primär in öffentlichen Gebäuden genutzt und ist Teil einer größeren Brandmeldezentrale (BMZ). Hingegen wenn wir im Haus- und Wohnungsbau von Rauchmeldern sprechen, ist die Rede von Rauchwarnmeldern, diese werden zumeist im Wohn- und Schlafbereich eingesetzt. 
 

Viel wichtiger als die konkrete Bezeichnung ist die Tatsache, dass diese „kleinen weißen Dinger“ an der Decke mittlerweile fest zu unserer Haus- und Wohnungsausstattung gehören. Dies war leider nicht immer so. Dabei können Rauchmelder Leben retten!

Die Geschichte der Rauchmelder reicht lange zurück. Die ersten Berichte über „Rauchmelder“ gehen zurück ins Mittelalter. Diese „Rauchmelder“ waren natürlich nicht technischer Natur. Und waren auch nicht via Bluetooth oder Wi-Fi mit der Brandmeldezentrale oder Feuerleitzentrale verbunden. Vielmehr aufgrund der verheerenden Brände im Mittelalter, wo ganze Städte den Flammen zum Opfer fielen, wurden sogenannte Turm-Wächter eingesetzt.

Nachts, wenn alle Bürger der Stadt schliefen, kamen diese Turm-Wächter zum Einsatz. Sie wurden auf die natürlichen oder baulichen Anhöhen, wie Wachtürme und Kirchtürme platziert. Und sollten, sobald sie ein Feuer in der Stadt bemerkten kräftig Alarm schlagen, so dass zum einen die Menschen in den angrenzenden Wohnhäusern ihr Hab und Gut in Sicherheit bringen konnten und zum anderen, das mit der Brandbekämpfung begonnen werden konnte. 

Schon damals zeigte die Holzbauweise, in Bezug auf Entflammbarkeit und Brandschutz ihre enormen Nachteile. 

Mittlerweile sind wir in Bezug auf moderne Baustoffe, wie Porenbeton was Entflammbarkeit und Brandschutz angeht sehr viel weiter. Insbesondere die Miniaturisierung der Bauteile, sowie die Nutzung von Handelsüblichen Batterien haben dem Rauchmelder, seit den 70er Jahren eine breite Akzeptanz bei Planern und Architekten beschert und zum Durchbruch verholfen. 

Zeitgleich verschärften sich die Brandschutznormen und -vorschriften in vielen Ländern, vor allem für öffentliche Gebäude (Flughäfen, Einkaufszentren, Schulen). In Deutschland wurde die Pflicht Rauchmelder in privaten Haushalten zu installieren erst in den letzten zehn Jahren flächendeckend eingeführt.

Im Einzelnen werden die gesetzlichen Vorschriften zur Montage von Rauchmeldern durch die jeweiligen Landesbauordnungen LBO umgesetzt, so dass mittlerweile in allen Bundesländern eine entsprechende gesetzlich Vorschrift gilt. Sowohl für Neubauten, als auch für Bestandsgebäude, selbst für Gebäude die unter Denkmalschutz stehen gilt diese Regelung. Und die Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Rauchmeldern hat sich bewährt.

So sind seit der Einführung im Jahr 2003 in Rheinland-Pfalz 30 % weniger Opfer durch Feuer und Rauch zu beklagen.

Extrem wichtig in diesem Zusammenhang, die Angaben des Rauchmelder Herstellers sind zu beachten. Im Einzelnen:

-Ist auf die richtige Montage und den Montageort zu achten.
-Richtige Inbetriebnahme.
-Regelmäßige Prüfung des Rauchmelders.
-Und Batterietausch gemäß Herstellerangaben.


Weitere Informationen zum sicheren Bauen mit nicht brennbarem Porenbeton.

Ein Artikel von Melanie

Marketing Fach- und Führungskraft im Einzelhandel- und für Franchchisekonzepte unterschiedlicher Branchen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?
hilfreich für 0 von 0

Das hebelHAUS Partnernetzwerk –
auch in Ihrer Nähe.

Sie möchten mehr über uns erfahren? Kontaktieren Sie Ihren regionalen Ansprechpartner und lassen Sie sich individuell beraten!

Jetzt Termin vereinbaren
Bauplaner
Regionalen Ansprechpartner finden.

Unsere beliebtesten Häuser

EFH Bauhaus 175

Gesellig?

EFH Bauhaus 138

Pompös?

EFH Stadtvilla 153

Mut zur Extravaganz?

EFH Stadtvilla 141

Nur das Beste?

EFH Stadtvilla 124

Ein Bad oder zwei?

EFH PLUS Stadtvilla 156

Einliegerwohnung?

EFH Klassik 148

Familienplanung?

EFH Klassik 140

Weite Sicht?

EFH Klassik 138

Stauraum?

EFH Klassik 130

Homeoffice?

EFH Klassik 121

Ruhe?

EFH Klassik 118

Transparenz?

EFH Klassik 128

Kleines Budget?

EFH Bungalow 105

Extraklasse?

DHH Stadtvilla 110

Maxi-Komfort?

DHH Bauhaus 130

Architekturfan?

EFH PLUS Bauhaus 178

Einliegerwohnung?

EFH Stadtvilla 149

Platz für alle?

EFH Bungalow 119

Komfortabel leben?

EFH Bungalow 125

Flexibilität?

EFH Klassik 135

Kleines Grundstück?
0

Ihr Download ist nur noch wenige Klicks entfernt.

Lade Formulardaten...

Mit Absenden dieses Formulars erkläre ich mich einverstanden, zum Zwecke der Beratung von der Xella Aircrete Systems GmbH kontaktiert zu werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber den genannten Gesellschaften widerrufen (z.B. per E-Mail an datenschutz-service@xella.com oder per Post an Xella Aircrete Systems GmbH; Datenschutz, Düsseldorfer Landstraße 395, 47259 Duisburg).

Wir weisen Sie an dieser Stelle darauf hin, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage durch einen unserer regionalen hebelHAUS Partner erfolgt. Wir übermitteln Ihre personenbezogene Daten zwecks weiterführender Geschäftszwecke an einen unternehmerisch selbst-ständigen regionalen Hausanbieter, der mit der Xella Aircrete Systems GmbH einen Franchisevertrag geschlossen hat und in Ihrem Postleitzahlenbereich Ihr Ansprechpartner ist. Die Kontaktdaten dieses Ansprechpartners können Sie durch Eingabe Ihrer Postleitzahl vorab hier ersehen.

Einzelheiten zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzinformation.