Am 1. Oktober 2024 geht die KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment” (KNN) an den Start. Der Zinssatz der Förderdarlehen wird gegenüber dem Marktzins verbilligt. Das neue Förderprodukt ist befristet bis zum 31. Dezember 2025.
Die neue Förderung "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment´ fördert insbesondere das kostengünstige Bauen, um mehr Wohnraum im mittleren und unteren Preissegment schaffen zu können. Durch die effiziente Bauweise und den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung sollen Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor gesenkt werden. Man setzt auf klimafreundliches und bezahlbares Wohnen.
Technische Mindestanforderungen für die KfW-Förderung KNN
- Effizienzhausstandard 55
- Optimierung der Wohnflächennutzung: je nach Größe der Wohnfläche ist eine Wohnung mit einer bestimmten Mindestzahl an Zimmern auszustatten.
- Grenzwerte für bestimmte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes: Gebäude mit niedrigeren Baukosten sollen entstehen und hohe Folge- und Nebenkosten zu Lasten der Bewohner vermieden werden.
- Erfülllung der Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus
- Kein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse
Die Einhaltung der geforderten Standards müssen Experten für Energieeffizienz bestätigen. Diese Bestätigung ist Voraussetzung und ist bei Antragstellung sowie nach Durchführung einzureichen.
Bauherren können die Förderdarlehen für den KNN über ihre Hausbank beantragen. Der Kreditbetrag liegt bei maximal 100.000 EUR pro Wohneinheit. Es können verschiedene Laufzeiten, ab 4 Jahre bis max. 35 Jahre, gewählt werden. Der Zinssatz wird aus Mitteln des Bundes verbilligt und in der Regel für 10 Jahre festgeschrieben. Die Umsetzung des Vorhabens muss spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung des Förderdarlehens abgeschlossen sein und nachgewiesen werden.
Förderprogramme des Bundesbauministeriums
Die Förderung für klimafreundlichen Neubau, altersgerechtes Umbauen und genossenschaftliches Wohnen sind derzeit wieder verfügbar. Wer energieeffizient bauen oder altersgerecht umbauen will, kann ab sofort wieder Zuschüsse bzw. zinsverbilligte Darlehen bei der KfW beantragen. Seit dem 20.02.2024 können wieder Anträge über die Website der KfW gestellt werden. Die Förderung wurde Ende 2023 infolge der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes bzw. ausgelaufener Bundeshaushaltsmittel überraschend gestoppt. Aber Achtung: Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen. Wir haben die wichtigsten Förderungen zusammengefasst.
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KFW Förderungen zum "Klimafreundlichen Neubau – Wohngebäude"
Für das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ muss Ihr neues Haus über den gesamten Lebenszyklus einen geringen CO2-Fußabdruck nachweisen. Ebenfalls muss das Haus dem energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten entsprechen. Laut Bundesbauministerium stehen für das Programm KFN im laufenden Jahr insgesamt 762 Mio. Euro in Form von zinsverbilligten Krediten bereit. Als Kreditsummen sind bis zu 100.000 Euro möglich. Ein höheres Darlehen bis zu 150.000 Euro gibt es, wenn die Immobilie die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG) erfüllt.
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude 297/298
Diese Förderung können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen. Sie können einen Förderkredit bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit bekommen. Die KFW Bank bietet eine Laufzeit von 35 Jahren mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung.
Das Förderprogramm 297/298 in Kürze:
- Förderkredit ab 1,15 % effektivem Jahreszins für Neubauten mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
- bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
- für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
- für Häuser, die mindestenst die Effizeinzhaus-Stufe 40 erreichen
- wenn das Haus in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Wohneigentum für Familien (300)
Diese Förderung können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen. Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 Euro können diese Förderung beantragen. Die Einkommensgrenze hat sich nun mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro erhöht. Die Kredithöchstbeträge wurden um bis zu 35.000 Euro angehoben - es sit somit ein Förderkredit von 170.000 bis 270.000 Euro möglich.
Das Förderprogramm 300 in Kürze:
- Förderkredit ab 0,01% effektivem Jahreszins für einen klimafreundlichen Neubau
- für den Bau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung
- Kredithöchstbetrag von 170.000 bis 270.000 Euro
- für Familien mit Kindern und Alleinerziehende (hängt vom Einkommen ab)
Kauf oder Bau von selbst genutzten Eigenheimen (124)
Bei einem Neubau können Kosten des Baugrundstücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben haben, gefördert werden. Ebenso zählen Baukosten wie Material- und Arbeitskosten zu den förderfähigen Maßnahmen, sowie Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar- und Maklergebühren sowie die Grunderwerbsteuer und sogar Kosten für Außenanlagen. Das Förderprogramm 124 ist sehr gut mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.
Erneuerbare Energien (270)
Der Förderkredit für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
Weitere und detailliertere Informationen erhalten Sie online über die KfW Förderbank oder bei Ihrem hebelHAUS Partner.