hebelHAUS

Versicherungen für Bauherren

Die 6 wichtigsten Versicherungen für Bauherren

Um sicher in das Projekt Hausbau starten zu können, ist es nicht nur wichtig, die Finanzierung auf solide Füße zu stellen, sondern sich vorab über notwendige Versicherungen für Bauherren zu erkundigen und natürlich zu versichern. In der Regel klärt Ihr Bauunternehmer Sie vorher darüber auf. Damit der der Traum vom Eigenheim nicht zum Albtraum wird, stellen wir die fünf wichtigsten Policen vor, die man schon vor dem ersten Spatenstich abschließen sollte. Sie sind nicht zum Abschluss der hier genannten Versicherungen verpflichtet. Alle diese Versicherungen können Sie grundsätzlich freiwillig abschließen – mit einer Ausnahme. Und zwar können einige Versicherungen die Voraussetzungen für eine Baufinanzierung seitens der Banken sein.

1. Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Während Bauphasen, sei es Neubau oder Sanierung, ist vor allem eine Versicherung unerlässlich: die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Für die Sicherheit auf der Baustelle ist stets der Bauherr verantwortlich, selbst wenn Fremdfirmen das Eigenheim errichten. Der Bauherr haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie bei Schadenersatzansprüchen Dritter. Rutscht beispielsweise ein Fahrradfahrer auf dem Bauschutt aus, den Bauarbeiter vergessen haben zu beseitigen, und bricht sich ein Bein, hat er Anspruche auf Schadenersatz. Das Gerüst kann umstürzen und das Nachbarhaus beschädigen, spielende Kinder können in die Baugrube fallen oder herabfallende Teile Passanten verletzen und parkende Autos beschädigen. Ohne Versicherung müssten Sie diese Ansprüche aus eigener Tasche zahlen. Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt die Versicherung für den Schaden auf. Der Versicherungsschutz gilt bis zur Abnahme des Gebäudes, die Kosten richten sich nach der Bausumme. Die Deckungssumme – das ist der Wert, bis zu dem der Versicherer Schäden maximal übernimmt – sollte ausreichend sein. Einige Bauherren glauben, dass ihre Privathaftpflicht auch für Unfälle auf der eigenen Baustelle gilt. Hin und wieder sind Bauvorhaben aber sogar gänzlich in den Versicherungsbedingungen der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Oder aber die versicherte Bausumme ist auf einen kleinen Beitrag begrenzt. Da gerade Neubauten meist deutlich teurer sind, reicht die Privathaftpflicht hier nicht aus. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr. Als Bauherr gilt, wer auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück Bau-, Umbau-, Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen ausführen lässt, deren Planung, Bauleitung und Ausführung an einen Dritten vergeben wurde. 

(Ver)sicher(t) bauen

Wer sich den Traum vom eigenen Haus erfüllt, sollte es auch vor Beschädigung oder Zerstörung schützen und haftet für eventuelle Personen- oder Sachschäden, die anderen unbeabsichtigt zugefügt werden. Es ist also wichtig, sich vor Baubeginn gegen die speziellen Risiken des Hausbaus zu versichern.

2. Feuer-Rohbau-Versicherung/Wohngebäudeversicherung

Während der Bauphase können Brände, Blitzschlag oder Explosionen die Arbeit von Wochen oder Monaten zunichtemachen. Die Rohbauversicherung versichert Ihren Rohbau und die Baumaterialien gegen Schäden durch Blitzschlag oder Explosion. Auch Feuer ist hier mitversichert, weshalb man sie umgangssprachlich auch Feuerrohbauversicherung nennt. Schäden durch Feuer sind nämlich nicht unbedingt in der Bauleistungsversicherung mitversichert. Man kann sie aber als zusätzlichen Baustein zur Bauleistungsversicherung erwerben. Erfragen Sie bei Ihrer Versicherung, ob es eine Gebäudeversicherung mit vorgelagerter Rohbauversicherung gibt. Häufig können diese beiden Versicherungen nämlich in einem Paket abgeschlossen werden oder die Feuerrohbauversicherung ist in der Wohngebäudeversicherungen kostenfrei enthalten. So gleitet Ihr Versicherungsschutz automatisch von der Bauphase in die Wohnphase über und Sie brauchen sich nicht nach dem Bau um eine separate Gebäudeversicherung kümmern. Viele Banken bestehen auf dem Abschluss einer solchen Versicherung und vergeben andernfalls keinen Kredit. 

3. Bauleistungsversicherung

Auf einer Baustelle läuft nicht immer alles nach Plan. Naturgefahren wie Sturm und Hochwasser können das halbfertige Gebäude beschädigen. Oder Unbekannte zertrümmern Installationen und verwandeln den halbfertigen Bau in eine Ruine. Eine Bauleistungsversicherung schützt Bauherren vor Schäden am (Roh-)Bau, die durch höhere Gewalt wie Unwetter oder aber optional auch Diebstahl entstehen können. Versichert ist der Wert der Bauleistungen. Auch die Architekten- und Ingenieurleistungen, die Kosten von Garagen und Carports sowie der wichtigsten Außenanlagen sollten in die Versicherungssumme einbezogen werden. Gleiches gilt für den Wertumfang geplanter Eigenleistungen. Ausgeschlossen sind Schäden durch normale orts- und jahreszeitlich übliche Witterungseinflüsse sowie mangelhafte Handwerkerleistungen.

Sollte Ihr Rohbau beispielsweise durch einen Sturm beschädigt werden, so zahlt die Bauleistungsversicherung für die Beseitigung des Schadens. Sie ersetzt unvorhersehbare Schäden, die durch Unwetter und Vandalismus entstehen – oder fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern, wenn diese etwa bei Fassadenarbeiten eine Fensterscheibe zertrümmern. Der Versicherungsschutz umfasst alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- und Umbau. Auch Schäden durch den Diebstahl von fest eingebautem Material können mit abgedeckt werden.

Der Versicherungsschutz besteht während der gesamten Bauzeit, jedoch in der Regel nicht länger als 12 oder 24 Monate. Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt von der Bausumme ab. Zudem wird in der Regel ein Selbstbehalt vereinbart.

4. Bauhelfer-Unfallversicherung

Hausbau ist eine teure Angelegenheit. Viele Bauherren setzen deshalb auf Eigenleistungen oder die Hilfe von anderen, um die finanzielle Belastung zu senken. Dabei kann es jedoch zu Unfällen kommen: Ein Helfer stürzt von der Leiter oder verletzt sich bei der Arbeit mit schwerem Gerät. Die Folgen solcher Unfälle können gravierend sein. Deshalb brauchen Bauherren einen umfassenden Schutz. Sie sollten Ihre Bauhelfer aber natürlich nur die Arbeiten ausführen lassen, die sie auch leisten können. Besonders Elektro- und Wasserleitungen sind für ungelernte Helfer Tabu. Hier muss ein Profi ran.

Wer beim Bauen hilft – ob Nachbar, Verwandte oder Freunde – ist bei Arbeitsunfällen oder bei Unfällen auf dem Weg zur Baustelle grundsätzlich über die gesetzliche Bauhelferversicherung abgesichert. Dies gilt unabhängig davon, ob der Helfer bezahlt wird oder nicht, ob er nur einmal oder für längere Zeit mit anpackt. Der Bauherr ist verpflichtet, seine Helfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden. Je nach Umfang der Arbeiten fallen dafür Beiträge an die Berufsgenossenschaft an. Auch wenn der Bauherr die Anmeldung vergisst, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für die Helfer – dem Bauherrn droht dann jedoch ein Bußgeld.

Der automatische Schutz gilt jedoch nicht für den Bauherren selbst und seinen Ehepartner. Sie gelten als Unternehmer. Sie können sich freiwillig gegen einen Zusatzbeitrag bei der BG Bau versichern oder aber eine private Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen. Auch Familienangehörige sind nicht immer automatisch geschützt. Verletzt sich beispielsweise der Vater beim Entladen eines Lkw, so gilt dies als übliche Gefälligkeit innerhalb der Familie, für die der gesetzliche Schutz nicht greift.

Eine private Bauhelfer-Unfallversicherung deckt solche Fälle ab, sie kann auch für sämtliche Hilfskräfte abgeschlossen werden, um die Leistungen aus der gesetzlichen Bauhelfer-Unfallversicherung zu ergänzen. Sie bietet Geldleistungen bei dauerhaften, unfallbedingten Gesundheitsschäden in Form einer Einmalzahlung, einer lebenslangen Rente oder beidem. Weitere Leistungen können beispielsweise Tagegelder, Todesfallleistung und kosmetische Operationen sein. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung spielt es dabei keine Rolle, ob der Versicherte nach seinem Unfall noch erwerbsfähig ist oder nicht. Die wichtigsten Leistungen aus der privaten Unfallversicherung gibt es zusätzlich zu anderen Versicherungsleistungen.

Beachten Sie aber unbedingt, dass Sie als Bauherr sowie Ihr Ehepartner nicht unter den Schutz der Bauhelferunfallversicherung fallen. Um auch selbst den vollen Versicherungsschutz auf Ihrer Baustelle genießen zu können, benötigen Sie eine private Unfallversicherung.

5. Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke

Auch bei einem unbebauten Grundstück ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen. Verstößt er gegen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, haftet er für entstehende Schäden. Mit einer Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke lässt sich dieses Risiko abdecken. Sie greift beispielsweise dann, wenn der Eigentümer im Winter seiner Streupflicht nicht nachkommt, ein Passant auf dem glatten Gehweg stürzt und sich dabei verletzt. Oder wenn ein offensichtlich morscher Baum auf dem Grundstück in ein parkendes Auto kracht. Die Versicherung ist allerdings nur sinnvoll, wenn der Baubeginn noch nicht feststeht oder eine Bebauung nicht geplant ist.

 

6. Baufertigstellungsversicherung durch das Bauunternehmen
Nicht nur Unwetter und Vandalismus können Bauvorhaben gefährden. Finanzielle Einbußen drohen auch, wenn das beauftragte Bauunternehmen vor Abschluss der Arbeiten oder noch während der Gewährleistungsfrist Insolvenz anmeldet. Dann hilft eine sogenannte Baufertigstellungsversicherung. Sie übernimmt die Kosten für die Beseitigung etwaiger Mängel am Bau, ebenso die Kosten für die Beauftragung eines anderen Bauunternehmens. Auch Zinszahlungen, die der Bauherr während einer Bauunterbrechung weiterhin leisten muss, werden in der Regel von der Versicherung getragen. Eine Baufertigstellungsversicherung abzuschließen, ist zwar Sache des Bauunternehmens. Dieser reicht die Kosten für die Police aber meist an den Vertragspartner weiter. Für Bauherren lohnt es sich trotzdem, auf den Abschluss dieser Police zu bestehen. Denn die Versicherer prüfen die Bilanzen des Unternehmens sorgfältig – und lehnen Kandidaten mit zu hohem Insolvenzrisiko ab.


Ihr regionaler hebelHAUS Partner unterstützt Sie gerne bei der Suche nach der richtigen Versicherung.
 

Ein Artikel von Melanie

Marketing Fach- und Führungskraft im Einzelhandel- und für Franchchisekonzepte unterschiedlicher Branchen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?
hilfreich für 0 von 0

Das hebelHAUS Partnernetzwerk –
auch in Ihrer Nähe.

Sie möchten mehr über uns erfahren? Kontaktieren Sie Ihren regionalen Ansprechpartner und lassen Sie sich individuell beraten!

Jetzt Termin vereinbaren
Bauplaner
Regionalen Ansprechpartner finden.

Unsere beliebtesten Häuser

EFH Bauhaus 175

Gesellig?

EFH Bauhaus 138

Pompös?

EFH Stadtvilla 153

Mut zur Extravaganz?

EFH Stadtvilla 141

Nur das Beste?

EFH Stadtvilla 124

Ein Bad oder zwei?

EFH PLUS Stadtvilla 156

Einliegerwohnung?

EFH Klassik 148

Familienplanung?

EFH Klassik 140

Weite Sicht?

EFH Klassik 138

Stauraum?

EFH Klassik 130

Homeoffice?

EFH Klassik 121

Ruhe?

EFH Klassik 118

Transparenz?

EFH Klassik 128

Kleines Budget?

EFH Bungalow 105

Extraklasse?

DHH Stadtvilla 110

Maxi-Komfort?

DHH Bauhaus 130

Architekturfan?

EFH PLUS Bauhaus 178

Einliegerwohnung?

EFH Stadtvilla 149

Platz für alle?

EFH Bungalow 119

Komfortabel leben?

EFH Bungalow 125

Flexibilität?

EFH Klassik 135

Kleines Grundstück?
0

Ihr Download ist nur noch wenige Klicks entfernt.

Lade Formulardaten...

Mit Absenden dieses Formulars erkläre ich mich einverstanden, zum Zwecke der Beratung von der Xella Aircrete Systems GmbH kontaktiert zu werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber den genannten Gesellschaften widerrufen (z.B. per E-Mail an datenschutz-service@xella.com oder per Post an Xella Aircrete Systems GmbH; Datenschutz, Düsseldorfer Landstraße 395, 47259 Duisburg).

Wir weisen Sie an dieser Stelle darauf hin, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage durch einen unserer regionalen hebelHAUS Partner erfolgt. Wir übermitteln Ihre personenbezogene Daten zwecks weiterführender Geschäftszwecke an einen unternehmerisch selbst-ständigen regionalen Hausanbieter, der mit der Xella Aircrete Systems GmbH einen Franchisevertrag geschlossen hat und in Ihrem Postleitzahlenbereich Ihr Ansprechpartner ist. Die Kontaktdaten dieses Ansprechpartners können Sie durch Eingabe Ihrer Postleitzahl vorab hier ersehen.

Einzelheiten zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzinformation.