Der hebelHAUS Partner liefert den kompletten Bauantrag mit allen dazugehörigen Zeichnungen und Formularen nach Bereitstellung der behördlichen Unterlagen durch die Bauherren und nach Ablauf des Widerrufsrechts. Die Unterlagen zeichnet der Bauherr nach Prüfung umgehend ab. Die behördlichen Kosten trägt der Bauherr. Die Schaffung der Planungsvoraussetzungen obliegt ausschließlich und vollumfänglich dem Bauherrn. Dies bedeutet insbesondere die Beschaffung der katasteramtlichen Pläne (Flurkarte), des amtlichen Lageplans, des Bebauungsplans und der lokalen Bauvorschriften (Ortsgestaltungssatzung) inklusive der Nachbarunterschriften sowie Informationen zu Lage und Tiefe der öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Spartenpläne).
Das Baugrundgutachten ist Leistung des Bauherrn und muss vor Planungsbeginn zur Verfügung gestellt werden. Geodaten und Vermessungsleistungen im Zusammenhang mit dem Baugrundstück wie Grenzen, Höhen- und Lagepläne des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs, Grobabsteckung, Feinabsteckung des Bauvorhabens, Schnurböcke sowie Einmessung des Gebäudekörpers und die Fortführung des Katasters sind Leistungen des Bauherrn. Die entsprechenden Unterlagen stellt der Bauherr dem hebelHAUSPartner jeweils rechtzeitig zur Verfügung, damit ein reibungsloser Bauablauf sichergestellt werden kann.