Der Energieausweis ist ein Steckbrief für Ihr neues Eigenheim. Denn er vermittelt mit verschiedenen Kennziffern ein Bild von der Energieeffizienz eines Hauses. Bei Errichtung eines Gebäudes gibt es deshalb einiges zu beachten. Fast jedes neue beheizte Gebäude braucht einen Energieausweis. Wenn Sie in Ihrem Haus eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchten, ist dieser notwendig. Die Vorgaben dazu finden sich im Gebäudeenergiegesetz. Zum 1. Januar 2023 trat eine Änderung in Kraft: Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent. Die Mehrkosten eines energetisch höherwertigen Neubaus sind oft gar nicht so hoch und lohnen sich, insbesondere bei steigenden Energiepreisen. Mit einem KfW-Effizienzhaus können Sie nicht nur Energiekosten sparen. Ein KfW-Effizienzhaus bedeutet auch Werterhalt und Wohnkomfort und schützt die Umwelt.
Mit der innovativer Wärmepumpen- und Lüftungstechnik sind Sie mit einem hebelHAUS unabhängig von Öl und Gas. Ihr hebelHAUS ist aufgrund der Eigenschaften von Porenbeton sparsam, energieeffizient, CO2-neutral. Im Standard hat eine hebelHAUS einen Effizienzstandard KFW 40. Selbstverständlich sind bei hebelHAUS alle KFW Standards möglich.
Bei Errichtung eines Gebäudes hat der Bauherr sicherzustellen, dass unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes ein Energieausweis erstellt wird. Bei hebelHAUS bekommen Sie bei Bauabschluss den Energieausweis direkt ausgehändigt und brauchen sich darum selbst nicht zu kümmern.
Grundsätzliche Qualitätsprüfung bei hebelHAUS
- Energieausweis durch Sachverständigen
- Blower-Door-Test
- Baukontrolle und Zertifizierung durch unabhängigen Sachverständigen nach DINCertco
Gesetzliche Anforderungen des Gebäude-Energie Gesetzes (GEG)
Die Energieausweispflicht ist im § 80 GEG geregelt. Der Energieausweis muß die tatsächlichen energetischen Eigenschaften des fertiggestellten Gebäudes aufweisen. Änderungen, die während der Bauausführung aufgetreten sind, müssen berücksichtigt werden. Der Energieausweis sollte der nach der jeweiligen Landesbauordnung zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden.
Die wichtigen Punkte im Überblick:
1. Energieausweispflicht bei Errichtung eines Gebäudes
2. Vorlage des Energieausweises unverzüglich nach Fertigstellung durch den Bauherren
3. Übergabe nach Fertigstellung an den Eigentümer
4. Berücksichtigung eventueller Änderungen während der Bauausführung
5. Energieausweis der zuständigen Baubehörde und Förderungsbank vorlegen
Was die Energiekennziffern aussagen
Mit Hilfe der Energiekennzahlen soll ein Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden in ganz Deutschland möglich sein. Sie erlauben jedoch keinen unmittelbaren Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Energieverbrauch und die Energiekosten, weil diese von vielen Faktoren abhängen, die für die Ausweiserstellung aber keine Rolle spielen.