Planungs- und Ingenieurleistungen
Nach der Umfangreichen Beratung und Entgegenahme ihrer Wünsche, fertigen unsere Bauplaner und Architekten für Sie die Planung Ihres Traumhauses an. Wir fertigen die nach der regional gültigen Bauordnung erforderlichen Bauvorlagen an:
- Eingabeplan (M 1:100) in vierfacher Ausführung
- Wärmeschutznachweis nach Energieeinsparverordnung
- Entwässerungsplanung (M 1:100)
- Wohnflächenberechnung
- Berechnung des umbauten Raums
- Ausführungsplanung (M 1:50)
- Statik
Nach Genehmigung des Bauvorhabens wird von uns die Tragwerksplanung (Statik) in Auftrag gegeben. Zu den statischen Berechnungen werden Positionspläne und Bewehrungspläne erstellt. Die Statik ist Grundlage für die Werk- und Ausführungsplanung.
Es fallen zusätzliche Kosten für Leistungen von Ämtern, Behörden und öffentlich bestellten Vermessungs- oder Prüffachleuten an, die nicht im Angebot enthalten sind.
Energieausweis und Effizienzhausbegleitung
Jedes hebelHAUS ist im Standard ein KFW 55 Haus und somit förderfähig. Bei der Erstellung des Energieausweises für Ihr Haus sowie die Effizienzhausbegleitung handeln wir nach den Anforderungen der KfW-Förderprogramme. Natürlich ist diese Leistung bei uns im Standard enthalten. Für Bauvorhaben, die von der KfW in den Förderstufen „KfW-Effizienzhaus 40“ und „KfWEffizienzhaus55“ gefördert werden, ist laut Merkblatt zum Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ die „Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen“. Der rechnerische Energieverbrauch Ihres hebelHAUSES, im Energieausweis als Endenergie bezeichnet, entspricht der Einstufung A+.
Bodengutachten (optional)
In den einigen Fällen lassen die Bodenverhältnisse eine Bebauung ohne Mehraufwendungen zu. Ausschließen kann man schwierige Bodenverhältnisse aber nicht. Um sicher zu gehen, sollte immer ein Bodengutachten erstellt werden. Schwierige Bodenverhältnisse können sich durch menschliches Zutun oder durch geologische Verhältnisse ergeben. Ein aufgeschütteter Hang, ein alter Steinbruch, eine ehemalige Mülldeponie sind keine besonders tragfähigen Untergründe. Auch sandige Böden oder poröses Gestein erfordern aufwendigere Gründungsarbeiten und gegebenenfalls Abstützungen. Hohlräume im Gestein bergen ohne Gegenmaßnahmen die Gefahr, dass sie irgendwann in sich zusammenstürzen und das Haus absackt oder versinkt. Ein felsiger Grund wiederum erfordert besondere Maßnahmen, damit überhaupt ein Keller gebaut werden kann. Alles in allem unkalkulierbare Kosten. Grundsätzlich ist der Bauherr ist für den Nachweis der Bebaubarkeit des Grundstückes verantwortlich. Daher wird der Bodengutachter in der regel direkt vom Bauherrn beauftragt.- Festlegung der geologischen und hydrologischen Situation
- Untersuchungsergebnis mit Bodenklasse, Bodengruppe und Bodenkenngrößen.
- Sofern weitere geologische Untersuchen erforderlich sind, können diese gesondert beauftragt werden
Hinweis:
Die Beschreibungen auf dieser Seite geben einen Auszug aus der allgemeinen hebelHAUS Bau- und Ausstattungsbeschreibung wieder. Die allgemeine Bau- und Ausstattungsbeschreibung hat einen rein informativen Charakter und soll Sie über den allgemeinen Leistungsumfang eines schlüsselfertigen hebelHAUSES informieren. Eine allgemeine Baubeschreibung kann jedoch nicht die individuellen Erfordernisse für den Bau eines Hauses berücksichtigen, daher ist diese weder inhaltlich verbindlich noch kann diese als Vertragsbestandteil vereinbart werden.
Eine individuelle und auf Ihr Bauvorhaben abgestimmte, verbindliche Leistungsbeschreibung erstellt Ihnen nach Klärung aller relevanten Details Ihr regionaler hebelHAUS Ansprechpartner.